Im Jahr 2008 befanden sich 411 Personen im Maßnahmenvollzug gegen nicht zurechnungsfähige und 449 Personen gegen zurechnungsfähige geistig abnorme Rechtsbrecher.
Er wendet sich gegen eine ausschließlich strafrechtliche Sanktionierung sexueller Pathologien und dass die Unzuchtstäter meist für voll zurechnungsfähig befunden werden.
Die Gerichtsmediziner stellten nach der Obduktion fest, dass er infolge des Alkoholkonsums nicht mehr zurechnungsfähig war und zum Zeitpunkt des tödlichen Treffers bereits auf dem Boden lag.