Auf diesem Weg ist auch kein Taufschein erforderlich, da die Religionszugehörigkeit bereits mit der Beitragsnummer, die auch noch nicht Kirchenbeitrag zahlende Personen haben, erwiesen ist.
Weiterhin umfasst diese Bestandsgruppe rituelle Objekte und säkulare Objekte des Lebenslauf wie beispielsweise Taufscheine, Konfirmationsurkunden und Brautkronen.
Der Taufschein ist, sofern vorhanden, zweckmäßig (jedoch nicht erforderlich), da die Behörden in der Regel die Zugehörigkeit zur Religionsgemeinschaft überprüfen wollen.
Die Schüler mussten dem Direktor zuvor vorgestellt werden und es mussten Dokumente wie die Geburtsurkunde, der Taufschein, der Impfpass und mögliche frühere Abgangszeugnisse vorgelegte werden.
So besorgte sie Taufscheine von verstorbenen, „arischen“ Männern und nutzte sie als Nachweis für die angebliche Vaterschaft der Toten zu den bedrohten Kindern.