Neben den eigentlichen Krankenscheinen gab es noch Berechtigungsscheine für die Kinderfrüherkennungsuntersuchungen, welche extra bei der Krankenkasse angefordert werden mussten bzw. später ebenfalls per Heft versandt wurden.
In der ersten Ausbaustufe ersetzt die e-card den Versicherungsnachweis auf Papier (Krankenschein, Krankenkassenscheck, Arzthilfeschein, Patientenschein, Behandlungsschein, Zahnschein).
Die Krankenkassen vertreten die Auffassung, dass durch die Ablösung der Krankenscheine durch die Krankenversicherungskarte dieses Patientenverhalten erleichtert wurde.
Es können darunter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Arztbriefe, Atteste, Blutalkoholgutachten, Impfscheine, Krankenscheine, Therapie- und Laborbefunde oder medizinische Gutachten verstanden werden.
Vor Einführung der Krankenversicherungskarte musste mit dem Krankenschein jeweils erst der Hausarzt aufgesucht werden, welcher gegebenenfalls Überweisungen zum Facharzt ausstellte.