Unglücklicherweise hatte eine Gesetzesänderung 1837 es erforderlich gemacht, dass vor einer Beerdigung ein Totenschein von einem Gerichtsmediziner vorliegen musste.
So wurden 2020 noch 4 von 5 Totenscheinen auf Papier ausgestellt (was die zentrale Erfassung verzögert), obwohl das seit 2007 landesweit elektronisch möglich ist.