Kann ohne schwerwiegende Nachteile so lange zugewartet werden oder handelt es sich nicht um eine schwere Notlage, so ist der Griff zum Notrecht nicht zulässig.
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff aber vor allem auch für das konstitutionelle Notrecht verwendet, d. h. für das Notverordnungsrecht der Regierung, das zwar eine Verfassungsgrundlage, aber keine Gesetzesgrundlage hat.
Notrecht dient zur Bewältigung einer schweren Notlage, in welcher unmittelbar gehandelt werden muss; Dringlichkeitsrecht hilft in diesem Fall nicht, weil das parlamentarische Verfahren einige Wochen beansprucht.
Weil Notverordnungen des Bundesrates in bestimmten Situationen nur zusammen mit solchen Finanzbeschlüssen umgesetzt werden können, ist es gerechtfertigt, sie in diesem Zusammenhang darzustellen (siehe Notrecht).