Die Konkubine, einstmals ein Vorrecht des Adels, wurde zur gesellschaftlichen Normalität in den wohlhabenden und zum Schluss auch kleinbürgerlichen Familien.
Die Verantwortlichen, insbesondere der Magistrat der Stadt, entschieden schließlich 1818 auf die Vorrechte einer Stadt zu verzichten und fortan als Marktgemeinde zu firmieren.
Da sein Posten jedoch wenig Einfluss auf das moderne Konzertwesen hatte, versuchte er in mehreren Gerichtsverfahren die Vorrechte seines Amtes durchzusetzen.