Es liege in der Natur des Notrechts, dass sein Zweck in bestimmten Situationen nur mit sachlich notwendigen Massnahmen erreicht werden kann, die im Widerspruch zu geltendem Recht stehen.
Notrecht dient zur Bewältigung einer schweren Notlage, in welcher unmittelbar gehandelt werden muss; Dringlichkeitsrecht hilft in diesem Fall nicht, weil das parlamentarische Verfahren einige Wochen beansprucht.