Gegenstand von Beschlussverfahren sind Streitigkeiten, die einen kollektivrechtlichen Anspruch oder ein kollektivrechtliches Rechtsverhältnis zum Gegenstand haben.
Sollte der Arbeitgeber der Auffassung sein, dass der Entsendebeschluss des zu besuchenden Seminars nicht den Grundsätzen der Erforderlichkeit entspricht, so kann er ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren einleiten.
Wenn die Verwaltung eine Planänderung vor einem Beschlussverfahren in der Gemeinde vornimmt, spart sie eine Beschlussrunde in den verschiedenen Gremien der Gemeinde und damit Zeit.
Als Beschlussverfahren werden darüber hinaus oft auch andere Gerichtsverfahren (meist aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit) bezeichnet, weil auch diese nicht mit einem Urteil, sondern einem Beschluss enden.