Zum einen stieg die Anzahl der Rentner um fünf Jahrgänge an, zum anderen wurde die Anzahl der potenziellen Beitragszahler um jene fünf Jahrgänge verkleinert.
Es wird diskutiert, ob sich durch einen Wechsel vom Umlage- zum Kapitaldeckungsverfahren eine geringere Belastung für die Beitragszahler ergeben könnte.
Technisch wird das Unternehmen (Arbeitgeber) sowohl Versicherungsnehmer und Beitragszahler sowie Bezugsberechtigter des Rückdeckungsversicherungsvertrages.