Der Fahrgast zahlt dabei immer den gleichen regulären Preis, egal ob er an einem Taxistand einsteigt, bei einer Taxizentrale einen Wagen zu sich ruft oder einen fahrenden Wagen heranwinkt.
Der Kunde zahlt kein Honorar für die Beratung an sich, sondern der Finanzvertrieb erhält Provisionen und/oder Courtagen für jedes vermittelte Geschäft.
Im Aktivgeschäft zahlt der Kunde einen Zins auf seine Kreditschuld, der höher ist als der Zins, den die Bank bei Kreditvergabe am Kapitalmarkt erhalten würde.
Der Grundgedanke ist, dass ein Internetshopbetreiber beliebig vielen Internetseitenbesitzern seinen Shop zur Verfügung stellt und vorher vereinbarte Vermittlungsprovisionen zahlt, wenn über die Fremdseiten Umsätze erzeugt wurden.
Reisekostenvorschüsse zahlt der Arbeitgeber für den Aufwand für Dienstreisen, deren Gesamtaufwand der Arbeitnehmer erst nach Abschluss der Reise abrechnen kann.