Hinzu kommen gegebenenfalls zusätzliche freiwillige Zahlungen, wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen und andere Sozialleistungen.
Für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit gilt das Gesetz entsprechend; die Zahlung an diese Statusgruppen richtet sich hingegen nach dem Gesetz über vermögenswirksame Leistungen.
Personen in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis (Beamte, Soldaten, Richter) erhalten vermögenswirksame Leistungen von ihrem Dienstherrn auf Grundlage des Gesetzes über vermögenswirksame Leistungen.