Die Zentralstelle prüft – zum Teil in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung – die Fernunterrichtsangebote allein auf der Grundlage von Anbieterangaben und Lehrmaterialien.
Für das deutsche Bundesinstitut für Berufsbildung ist die Berufswahlreife eines jungen Menschen ein Merkmal von mehreren für das Vorliegen einer Ausbildungsreife.