2 GOBReg kann er an den Bundeskanzler gerichtete oder ihm vom Bundespräsidenten überwiesene Schreiben unmittelbar an den zuständigen Bundesminister weiterleiten.
Dabei ist zu beachten, dass ausschließlich der Bundeskanzler die Richtlinienkompetenz besitzt und der entsprechende Bundesfinanzminister lediglich die Mittel verwaltet.
Da der Bundesrat Träger der Souveränität war, er insbesondere die Gesetzesvorlagen erstellte und an den Reichstag brachte, war die Stellung des Bundeskanzlers schon stark.
Insbesondere aus der Notwendigkeit der im Gesetzestext nicht speziell benannten absoluten Mehrheit für die Wahl des Bundeskanzlers leitet sich der Begriff Kanzlermehrheit ab.