Nur Projekte mit einem Wert größer als 1 (d. h. die Nutzen sind größer als die Kosten) erfüllen das Gebot der Wirtschaftlichkeit nach § 7 Bundeshaushaltsordnung und dürfen gefördert werden.
Zum anderen unterrichtet die Bundesregierung das Gremium nach der Bundeshaushaltsordnung über alle Fragen der Beteiligungen des Bundes an privatrechtlichen Unternehmen sowie der Beteiligungsverwaltung durch die Bundesregierung.
Sie sind ebenso wenig zur Auskunft verpflichtet wie der Bundesrechnungshof, der 2013 durch eine Änderung der Bundeshaushaltsordnung vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen wurde.
Art. 1 enthält die Zustimmung zum Staatsvertrag, während Art. 2 eine inhaltlich hiermit nicht in Zusammenhang stehende Änderung der Bundeshaushaltsordnung vorsieht.
Diese Normen sind Grundlage für die einzelnen Steuergesetze des Bundes und für das Haushaltsrecht, insbesondere die Bundeshaushaltsordnung und das Haushaltsgrundsätzegesetz.
Eine Materialübergabe mit entsprechender Dokumentation gemäß Bundeshaushaltsordnung und militärischer Vorschriften wurde nicht durchgeführt, es erfolgte vielmehr eine Übernahme vor Ort wie vorgefunden.