Das Bundesberggesetz beinhaltet eine allgemeine Verpflichtung zum Umgang mit Erdaushub; das Bundes-Immissionsschutzgesetz formuliert Grundpflichten für eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von Reststoffen.
Im Jahr 1983 lag auch der Höhepunkt der öffentlichen Debatte, und in der Politik wurden effektive Maßnahmen zur Luftreinhaltung beschlossen, die über das Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Luftreinhaltung von 1971 weiter hinausgingen.
Gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist Luftverunreinigung eine Veränderung der natürlichen Zusammensetzung der Luft, insbesondere durch Rauch, Ruß, Staub, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe.
Die Genehmigung von Windkraftanlagen mit einer Höhe geringer als 50 Meter basiert nicht auf dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, sondern auf Landesrecht.
Rechtlich fallen Tankstellen unter das Bundes-Immissionsschutzgesetz, wobei sich besondere Regelungen in der Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen finden.
Sie haben nun auch die Möglichkeit, gegen bestimmte umweltrechtliche Zulassungsentscheidungen für Industrieanlagen (insbesondere nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz) und Infrastrukturmaßnahmen gerichtlich vorzugehen.