Das Bundesinnenministerium erließ schließlich restriktive Regeln und wies den Verfassungsschutz an, keine Daten mehr an Bündnispartner zu übermitteln, die eine Ortung von Bundesbürgern ermöglichen.
Ab 1970 arbeitete er in der Kulturabteilung des Bundesinnenministeriums, wo er als leitender Ministerialbeamter und Leiter des Literaturreferats tätig war.
Das deutscherseits federführende Bundesinnenministerium legte seinerseits Wert darauf, in der Anwerbevereinbarung die Aufenthaltsgenehmigungen jeweils auf maximal zwei Jahre zu beschränken.
Das Bundesinnenministerium empfiehlt, regelmäßig das Betriebssystem zu aktualisieren und eine aktuelle Firewall sowie ein aktuelles Antivirenprogramm zu verwenden.