Der Zugang zu den sozialen Entschädigungssystemen ist durchwegs leichter als jener zur Sozialhilfe, auch wenn bei ersteren durchaus noch Verbesserungen möglich und wünschbar sind.
Ob ein Ziel gesetzt wird, hängt davon ab, inwieweit es als wünschbar und durchführbar erlebt wird bzw. mit einer Strategie oder einem Lebensplan vereinbar ist.
Ist die Maxime zwar denkbar, aber nach den üblichen Maßstäben nicht wünschbar, so handelt es sich um eine unvollkommene (dem Grad nach nicht bestimmte) Pflicht.