Er erstattete Anzeigen gegen die jeweiligen Polizeizeugen wegen uneidlicher Falschaussagen, Prügeln ohne Ansprache und Unterdrückung von Beweismitteln.
Die Staatsanwaltschaft warf ihm neben uneidlicher Falschaussage und Steuerhinterziehung vor, Vermögenswerte einer von ihm als Rechtsanwalt betreuten Firma zu Lasten der Treuhandanstalt verschoben zu haben.
Es gäbe keine hinreichenden Anhaltspunkte „für Straftaten, insbesondere der Rechtsbeugung, Freiheitsberaubung, falschen Verdächtigung sowie falschen uneidlichen Aussage“.
Zeugen können wegen eidlicher oder uneidlicher Falschaussage verurteilt werden, wenn sie z. B. gesehen haben wollen, dass jemand eine Unterschrift geleistet hat, die sich dann als Fälschung herausstellt.
Die uneidliche Vernehmung ist die förmliche Vernehmung einer Person, beispielsweise eines Zeugen, bei der diese die Richtigkeit ihrer Aussage nicht beschwören muss.