Unter Bankverbindung versteht man in der Wirtschaft und im Zahlungsverkehr das kontoführende Kreditinstitut eines Zahlungsempfängers oder eines Zahlungspflichtigen.
Eine fehlerhafte Überweisung kann durch Nachforschungsauftrag nachvollzogen werden; er kann bei der kontoführenden Bank des Auftraggebers angefordert werden.
Mit dem Abbuchungsauftragsverfahren beauftragt der Zahlungspflichtige seine kontoführende Zahlstelle unter Belastung seines Kontos zur Einlösung des Lastschriftbetrags im Lastschriftverfahren.
Die Sparkassen blieben jedoch kontoführende Kreditinstitute für die AWGen und waren unter anderem auch noch weiter verantwortlich für deren überbetriebliche Revision.