Verträge über Grabeland werden dagegen unmittelbar zwischen Grundstückseigentümer und Nutzer geschlossen und sind oftmals ihrem Zweck entsprechend jährlich kündbar.
Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes im Jahr 2002, wurde die Wahl für eine vorgeschriebene Amtsdauer durch eine kündbare öffentlich-rechtliche Anstellung ersetzt.