Das Gesetz sieht vor, dass Anbieter haftbar gemacht werden können, wenn sie Strafverfolgungsbehörden keinen Einblick in die verschlüsselte Kommunikation der Anwender geben.
Unter der Bundesregierung Kurz I wurde das Gesetz vor Inkrafttreten wieder rückgängig gemacht, sodass in der Gastronomie die bisherigen Ausnahmebestimmungen weiter galten.
Die Haupteinnahmen kommen in der Regel nicht aus dem Verkauf des Buches, das meist frei zugänglich gemacht wird, sondern werden bereits vor dem Projekt akquiriert, beispielsweise über Sponsoren und Crowdfunding-Plattformen.