Das Vorkommen doloser Handlungen soll unter anderem dadurch verringert werden, dass die Wahrscheinlichkeit, dolose Handlungen zu entdecken, erhöht wird.
Darunter fällt die Aufklärung von eingetretenen dolosen Handlungen im Unternehmen sowie die strukturierte Prüfung interner Kontrollen und fraud-gefährdeter Geschäftsvorfälle.
Die Abwehr doloser Handlungen erfolgt durch Interne Kontrollen, die sich in diesem Zusammenhang durch in die drei Hauptprozesse Prävention, Aufdeckung und Aufarbeitung gliedern lassen.
Es werden hierbei Positivhypothesen über die Projektstruktur im Falle einer tatsächlich erfolgten Durchführung des Beratungsprojektes gebildet, sowie Negativhypothesen über ein Scheinberatungsprojekt und die damit zusammenhängenden Abwicklungen und dolosen Handlungen.
Der Mitarbeiter, der eine dolose Handlung begeht, muss sich zum Zeitpunkt des Delikts darüber im Klaren sein, dass er gegen Gesetze und/oder interne Regelungen verstößt.
Die Geschäftsführung eines Unternehmens und die Abschlussprüfer sind in zunehmendem Maße gefordert, eine aktive Rolle bei der Vorbeugung und der Aufdeckung doloser Handlungen im Unternehmen einzunehmen.