Beim deutschen Börsenhandel beträgt sie beim An- und Verkauf von Aktien und Bezugsrechten 0,06 %, bei festverzinslichen Wertpapieren 0,075 % des Kauf- bzw. Verkaufspreises.
Ein Brennholz-Selbstwerber erwirbt beim Waldbesitzer per Brennholzvertrag ein Bezugsrecht für eine bestimmte Menge Brennholz oder bekommt vom Waldbesitzer eine bestimmte Fläche zur Brennholzaufarbeitung zugewiesen.
Wird das Bezugsrecht ausgeschlossen, beispielsweise bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage oder zur Bedienung von Mitarbeiteroptionen, bedeutet eine Verwässerung einen Vermögensnachteil für Altaktionäre.