Erst im Jahre 1998 wurden durch das Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege auch die Urteile der Standgerichte pauschal aufgehoben.
Während der nationalsozialistischen Herrschaft tagte in diesem ehemaligen Landgericht auch das Sondergericht, das durch Unrechtsurteile an der Verfolgung politischer Gegner mitgewirkt hat.
Rechtsverbindlich wurden die Urteile des Volksgerichtshofs und der Sondergerichte erst 1998 durch das Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege aufgehoben.
Das Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege sah jedoch zunächst – im Unterschied zu anderen Opfergruppen – eine Einzelfallprüfung vor.
Das Urteil des Standgerichts wurde später vom Bundesgerichtshof bestätigt und erst 1999 infolge des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile aufgehoben.