Vielmehr können sich mehrere Nachbargemeinden im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit zusammenschließen, um als einheitlicher Schulträger zu fungieren.
An vielen Schulen werden die Klassenräume vom kommunalen Schulträger auch außerhalb der Unterrichtszeit an andere Nutzergruppen (z. B. Volkshochschule) vermietet.
Schulträger und Schulleiter unterrichten die Elternvertretung über alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind und erteilen alle notwendigen Auskünfte.