Die Steuerung des Prozesses der Schulentwicklung durch den Schulträger bzw. die ihm übergeordnete Instanz, z. B. durch die Landkreise, wird auch als Schulentwicklungsplanung bezeichnet.
An vielen Schulen werden die Klassenräume vom kommunalen Schulträger auch außerhalb der Unterrichtszeit an andere Nutzergruppen (z. B. Volkshochschule) vermietet.