Ein weiterer Teil der Schulreform sah vor, statt der bisherigen vierjährigen Grundschule eine sechsjährige Primarschule einzuführen und das Elternwahlrecht abzuschaffen.
Mit der Schulreform von 1850 wurde die Eingangsprüfung in die Universität durch eine Abgangsprüfung an den Schulen ersetzt, die 1864 neu geordnet wurde.
In den meisten österreichischen Ländern wurden als Ergebnis der liberalen Schulreform von 1868/69 gesetzliche Ehebeschränkungen für Lehrerinnen und Lehrer eingeführt.