Die ausschließlich die Ortschaft Sülze betreffenden Belange wurden von der Realgemeinde, d. h. den Besitzern der an der Allmende berechtigten Höfen, beraten und entschieden.
Die Gemarkung des landwirtschaftlich geprägten Dorfes unterliegt den Karsterscheinungen des Harzvorlandes, dadurch können die Sülze und teilweise auch die Zorge in niederschlagsarmen Monaten trockenfallen.
Zugleich sanken die Einnahmen aus der Sülze und beispielsweise aus der Bierakzise, sodass die Stadtkämmerei vermerkte, noch niemals zuvor so geringe Einkünfte gehabt zu haben.