Als Minenwerfer wurden nur Steilfeuergeschütze mit einem Geschossgewicht von mehr als 4,6 kg bezeichnet – Geschütze, die leichtere Geschosse verwandten, wurden als Granatwerfer deklariert.
Für den Minenwerfer war genügend Munition vorhanden, aber der Abzug funktionierte nicht, statt dessen musste er mit einem Hammerschlag abgeschlagen werden.
Die leichten Minenwerfer wurden zur Übernahme von Sperrfeuerabschnitten, dem Abriegeln von Zugangsgräben und dem Niederhalten der Reserven des Feindes eingesetzt.