Diese Meldescheine werden vom Gast bei der Ankunft beim Beherbergungsbetrieb mit den personenbezogenen Daten, abrechnungsrelevanten Informationen sowie An- und Abreisedaten ausgefüllt.
Die übliche Art der Datenerhebung ist jedoch der amtliche Meldeschein, der entweder von der Gemeinde zur Abrechnung erfasst wird oder per Dokumentenscanner ausgelesen und zur Abrechnung gebracht wird.