Der Umfang einer Haspel und damit die Stranglänge ist seit dem 17. Jahrhundert durch regionale Verordnungen genau festgelegt und musste durch Eichung nachgewiesen werden.
Hauptaufgaben sind die Eichung so wie die Verwendungs- und Marktüberwachung von Messgeräten, die aufgrund der Messgröße und ihres Verwendungzweckes dem Eichrecht unterliegen.
Bei der Eichung werden die Temperaturfühler erst einzeln geprüft und dann Paare mit zueinander passender Fehlerkennlinie gebildet, die nicht mehr getrennt werden dürfen.