Als edelfrei (Edelfreie oder Edelinge) wurden zunächst diejenigen germanischen Adeligen bezeichnet, die sich von den anderen Freien durch die Zahlung des dreifachen Wergeldes unterschieden.
Auf eine solche Rodung – vielleicht auf dem Gelände des Hofes eines sächsischen Edelings – deutet der Ortsname, der von den Baumstuken abgeleitet ist, die bei der Rodetätigkeit zurückblieben.
Als edelfrei (Edelfreie oder Edelinge) wurden zunächst diejenigen bezeichnet, die sich von den anderen Freien durch die Zahlung des dreifachen Wergeldes unterschieden.
Als „edelfrei“ (Edelfreie oder Edelinge) wurden ursprünglich diejenigen Grundbesitzer bezeichnet, die sich von anderen Freien (Bauern oder Großbauern) dadurch unterschieden, dass sie das dreifache Wergeld zu zahlen hatten.