Danach sind nur im Hinblick auf die Rechte aus dem Depotvertrag, nicht aber in Bezug auf die verwahrten Wertpapiere, die Inhaber eines Oder-Depots Gesamtgläubiger.
Im Bereich der exklusiven, hochwertigen Parfümeriekosmetik und der Luxusparfümerie ist der Handel zumeist durch Depotverträge mit autorisierten Händlerdepots geregelt.
Darüber hinaus ist die Depotbank aufgrund des fehlenden Depotvertrages mit dem ausländischen Unternehmen nicht verpflichtet, Informationen des Unternehmens an die Investoren weiterzuleiten.