Sie dauert regelmäßig eine Woche und dient insbesondere der Beratung und Beschlussfassung von Vorhaben und Empfehlungen sowie der Verabschiedung und Zeichnung von Übereinkommen.
Im Gegensatz dazu sind alle Gesetzesbeschlüsse der Landtage unmittelbar nach der Beschlussfassung vor ihrer Kundmachung vom Landeshauptmann dem Bundeskanzleramt bekannt zu geben.
Zahlreiche Ausschüsse und Arbeitskreise unterstützen den Informationsaustausch innerhalb der Branche und bereiten die Meinungsbildung und Beschlussfassung im Vorstand vor.
Die Ausarbeitung eines Gegenentwurfs führt zu einer Verlängerung der Fristen, welche dem Bundesrat und der Bundesversammlung für die Beschlussfassung über ihre Abstimmungsempfehlung gesetzt sind.
Die in der Satzung zugewiesenen Aufgaben sind unter anderem die Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer, die Genehmigung des Haushaltsplans und Beschlussfassungen.