Ferner sah er sich einem Kampf mit den Gewerkschaften wegen der Einfrierung der Löhne und anderen Beschränkungen ausgesetzt, die den Anstieg von Streiks anheizten.
So ein Eigenheim unterlag nicht den Beschränkungen durch Mieterschutzbestimmungen und es bestand angesichts der Wohnungsnot nicht die Gefahr der Zimmerbeschlagnahme durch das Wohnungsamt.
Den gegebenen Gefährdungen im Zusammenhang mit der Nutzung des Gebietes für Freizeitaktivitäten (Trittschäden, Müllablagerung, freilaufende Hunde) soll durch entsprechende Beschränkungen entgegengewirkt werden.