1988 wurde das gesammelte Material an den Sitz einer Bürogemeinschaft verlagert, mit Hilfe eines Teilzeitangestellten wurde die Sammlung laufend erweitert.
Die Partner einer Partnerschaft haften – im Unterschied zu einer bloßen Bürogemeinschaft – für die Verbindlichkeiten der Partnerschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich.