Zur Einweisung von Alkoholkranken war ein Aufnahmeantrag an den Vorstand des Trinkerheilstättenvereins oder an die Leitung des Wilhelmshofs zu richten.
Dies gipfelte in den Serienmeistertiteln der ungarischen Liga, die den Verein schließlich dazu bewogen, den Aufnahmeantrag für die stärkere österreichische Liga zu stellen.
Bis zu zwei Jahre konnten zwischen Aufnahmeantrag und der Aushändigung der Mitgliedskarte beziehungsweise des Mitgliedsbuches vergehen; erst dadurch wurde die Mitgliedschaft rechtskräftig.