In einem weiteren lang gestreckten viertürigen Gebäude befand sich die Wohnung des Gerichtsknechtes, der die Gefangenen im „Fuchsloch“ (Gefängnis) bewachte und dafür eine Aufnahmegebühr und ein Entlassungsgeld erhielt.
Die Aufnahme der Bürgersöhne erfolgte bei Erreichen der Volljährigkeit, Hinzugezogene mussten sich, so sie das wollten, um das Bürgerrecht bewerben und eine doppelte Aufnahmegebühr entrichten.
Jeder Mann ab 12 Jahren musste einer Temperenzler-Gesellschaft angehören – gegen eine Aufnahmegebühr von einem Dollar und 25 Cent pro Monat Mitgliedsbeitrag, und gegen das Versprechen, ein Jahr keinen Alkohol anzurühren.