Es ist den Lernenden freigestellt, falls sie die Aufnahmeprüfung bestehen und der Ausbildungsbetrieb einverstanden ist, parallel zur Lehre eine lehrbegleitende Berufsmatura zu absolvieren.
Außerdem wurden weiterhin Offiziere der Wehrmacht nach bestandener Aufnahmeprüfung für die Kriegsakademie zum Studium technischer und naturwissenschaftlicher Fächer an Universitäten und Hochschulen entsandt.
Studierende konnten hier auch ohne Reifezeugnis als Hospitanten zugelassen werden und nach einer Wartezeit von einem Jahr und einer Aufnahmeprüfung als reguläre Studenten zugelassen werden.
Voraussetzung für die Aufnahme sind entweder die erfolgreiche Teilnahme an der Aufnahmeprüfung, an einem 2- oder 4-tägigen Workshop oder an einem 3-monatigen Vorsemester.