Die Ausbildung steht Klerikern und Laien offen, die zumindest über den akademischen Grad eines Lizenziaten im Fach Kirchenrecht verfügen; für die Zulassung zum Abschlussexamen wird der Nachweis des Doktorates verlangt.
Das Bildungsministerium rät den Privatschulen, die Lernenden am Abschlussexamen der Folkeskole teilnehmen zu lassen, um eine Qualitätskontrolle zu haben.