Verstößt der Unternehmer gegen die obengenannten Informationspflichten, hat das zur Folge, dass der Verbraucher den Heimvertrag jederzeit fristlos kündigen kann.
Neben den obengenannten Zielarten existieren im Sprachgebrauch auch Mischformen der Zielarten: So werden beispielsweise leicht gepanzerte Einheiten auch als halb-hart bezeichnet.