Zulässige Aufnahmen können veröffentlicht werden, wenn die erkennbaren Nicht-Einsatzpersonen entweder zugestimmt haben oder verpixelt werden (oder nur nebensächlich sind), sowie ggf.
Der Wiedererkennungswert eines verpixelten Gesichts ist in der Regel geringer, da keine scharf abgebildeten Gesichtspartien übrig bleiben, an deren Details jemand für Nahestehende noch erkennbar sein kann.
Auf der Grundlage einer verpixelten Fotografie vom gegenüberliegenden Ufer wurden die Mauern am Aufgang zur Pfennigbrücke bunt bemalt und mit gemalten Münzen versehen.
Durch eine neue, erstmals im deutschen Fernsehen eingesetzte Software werden die Gesichter der Personen, die keine Einverständnis erteilt haben, verpixelt bzw. zur Unkenntlichmachung unscharf gemacht.