Die Schule verteidigte sich in der Folge juristisch gegen die Forderung, die Aufnahmeverfahren vollständig einzustellen und die verfügbaren Plätze unabhängig von Kriterien zu verlosen.
Die Kunstvereine kauften bei der Ausstellung verschiedene Werke an und verlosten sie bei ihrer Generalversammlung unter denen, die vorher Aktien des Kunstvereins erworben hatten.
Indem sie einen einheitlichen Mindestbetrag von damals 50 Pfennig festlegte und die Sitzplätze jeweils verloste, konnte sie ihren Mitgliedern günstige Theaterkarten verkaufen.
Der Markt selbst bestand aus ein paar ständigen Plätzen sowie aus Tagesverkaufsplätzen, die der Magistrat alle 5 Jahre versteigerte oder vom Marktinspektor verlosen ließ.