Beim Segelfliegen kommt es vor, dass aufgrund mangelnder Thermik der Pilot eine Außenlandung, d. h. eine Landung außerhalb eines Flugplatzes, machen muss.
Sportarten mit scheinbar militärischer Ausrichtung wie Fechten oder Segelfliegen wurden erst 1948/49 und uniformierte Spielmannszüge erst 1950 wieder erlaubt.
Die Ausbildung gliedert sich in drei Teile: Der erste Abschnitt beinhaltet das Erlernen der Grundtechniken des Segelfliegens, wie Starten, Kurvenflüge und Landen.