Die Kanten bestehen üblicherweise aus Winkelstützmauern (L-Steinen) aus Beton, deren senkrechter Teil oben profiliert ist und so einen ertastbaren Randstein bildet.
Für Blinde sind die häufig nur durch Markierung angelegten Radwege mit dem Blindenstock nicht ertastbar, so dass diese Regelung als „nicht barrierefrei“ bezeichnet werden muss.
Bei Fußgängerübergängen ergibt sich das Problem, dass für Blinde eine ertastbare Gehsteigkante von mindestens 3 cm vorhanden sein muss, für Gehbehinderte, Kinderwagen usw. allerdings eine Absenkung auf Null wünschenswert ist.
Mit der weiter davor liegenden ovalen Taste kann der Zündmodus der Granate verstellt werden, diese ist mit einer Rille versehen, um sie besser ertastbar zu machen.