Maßgeblich dafür ist die Entwicklung der Bruttolöhne- und Gehälter, des Beitragssatzes zur allgemeinen Rentenversicherung sowie der Anzahl der unter dreijährigen Kinder.
Letztlich ist zu erwähnen, dass der sogenannte Sozialausgleich, welcher sich prozentual im Einkommen niederschlägt, per saldo doch einen kassenindividuellen Beitragssatz des beitragspflichtigen Einkommens bildet.