In der amtlichen Sammlung veröffentlichter Dokumente kann der Nutzer wählen zwischen: Urteilen, Beschlüssen, Schlussanträgen, Gutachten, Leitsätzen und Informationen.
Diese Leitsätze gelten nicht für Fruchtsäfte, Fruchtnektare, Fruchtmark, Konfitüren, Marmeladen, Gelees und andere Erzeugnisse, die der Fruchtsaftverordnung bzw. der Konfitürenverordnung unterliegen.
Die Kontaktstellen sollen die Umsetzung der Leitsätze fördern und sind vor allem für die Information über die Leitsätze sowie für die Bearbeitung von Beschwerdefällen zuständig.
Maßgeblich für die Beurteilung eines Leitsatzes als amtlich verfasst ist, ob dieser dem Spruchkörper als von ihm stammende Zusammenfassung seiner Entscheidung zuzuordnen ist.