Krankenkassen privat Versicherte haben auf Betriebsrenten und andere Versorgungsbezüge den vollen – und nicht wie zuvor den halben – Beitragssatz zur Krankenversicherung zu entrichten.
Die bisher unterschiedlichen Beitragssätze der Krankenkassen wurden durch einen einheitlichen Beitragssatz ersetzt, der von der Bundesregierung festgelegt wird.
Letztlich ist zu erwähnen, dass der sogenannte Sozialausgleich, welcher sich prozentual im Einkommen niederschlägt, per saldo doch einen kassenindividuellen Beitragssatz des beitragspflichtigen Einkommens bildet.