Das Kündigungsverbot des Mutterschutzgesetzes wurde dabei auf sechs Monate erweitert, und die Mutter war in dieser Zeit beitragsfrei kranken-, renten- und arbeitslosenversichert.
Mittels einer Vergleichsbewertung wird danach sichergestellt, dass beitragsgeminderte Zeiten mindestens so bewertet werden, als seien sie beitragsfreie Zeiten gewesen.
Kinder privat Pflegeversicherter sind beitragsfrei mitversichert; es gelten dieselben Voraussetzungen wie bei der Familienversicherung der gesetzlichen Pflegeversicherung (Abs.