Nach Verteilung des Liquidationserlöses an die Gesellschafter und der Erstellung der Schlussrechnung müssen die Abwickler die Beendigung der Abwicklung zum Handelsregister anmelden.
Unterschiede bei den Transaktionsbanken gibt es im Umfang der angebotenen Dienstleistungen sowie in der Ausrichtung als Retail-Abwickler von Privatkundengeschäft oder als Wholesale-Abwickler im Großkundengeschäft.
Aufgabe der Abwickler ist es, im Interesse der Gläubiger sowie der Aktionäre und Gesellschafter eine möglichst große Verteilungsmasse zu erwirtschaften.